Vor der Entscheidung für oder gegen Schwangerschaftsabbruch
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, haben Sie sicher viele Fragen. Der Abbruch darf nur unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden, die das Gesetz regelt. Informationen dazu gibt es in der Broschüre „Schwangerschaftsberatung § 218“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
In der 50 Seiten umfassenden Broschüre wird in nur einem Satz darüber gesprochen, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch Folgen für das eigene Leben haben kann.
Dort heißt es zu den Pflichten des Arztes: „Die Schwangere ist über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere über Ablauf, Folgen, Risiken, mögliche physische und psychische Auswirkungen ärztlich zu beraten.“

Wenn Sie sich bei uns über das Thema Schwangerschaftsabbruch informieren möchten, bieten wir Ihnen Folgendes an:
- Sie können bei uns mit Menschen sprechen, die offen mit ihrem eigenen Schwangerschaftsabbruch umgehen.
- Wir teilen mit Ihnen Ihre Ängste und Sorgen – nichts davon ist unbegründet!
- Sie erfahren, welche möglichen körperlichen oder seelischen Komplikationen sich nach einer Schwangerschaft für Sie und/oder Ihren Partner ergeben können.
- Sie finden bei uns Menschen, mit denen Sie vertraulich über Ihren Schwangerschaftsabbruch sprechen können.
- Sie bekommen auf viele Fragen rund um Schwangerschaft, Abtreibung und Kinderkriegen Antworten von Erfahrenen, die alle diese Situationen kennen.
- Sie lernen Hilfen kennen, die Schwangere und junge Mütter in einer schwierigen familiären oder finanziellen Situation bekommen können.
- Sie erhalten bei uns eine zweite Meinung.
Wenn Sie denken, dass wir Ihre Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
beantworten können, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
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Rufen Sie uns an unter 040 – 51 32 48 57.
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Da wir die Arbeit für Deborah ehrenamtlich leisten, haben Sie bitte Verständnis, wenn wir nicht immer sofort verfügbar sind.
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